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   VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85   

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VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85 (https://dejure.org/1989,2763)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.02.1989 - 10 UE 2013/85 (https://dejure.org/1989,2763)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 (https://dejure.org/1989,2763)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Ob auf die Aussagen der Sachverständigen und von amnesty international zu diesem Punkt allein gegebenenfalls ein Ausschluß der internen Fluchtalternative nach den strengen Anforderungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 06.10.1987 - 9 C 13.87 -, EZAR 203 Nr. 4) gestützt werden könnte, erscheint zweifelhaft, mag aber hier dahinstehen, da es hierauf letztlich nicht ankommt, wie unten noch ausgeführt wird.

    Für die Verfolgungsprognose, die grundsätzlich für den gesamten Heimatstaat des Asylbewerbers aufzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 06.10.1987 - 9 C 13.87 -, InfAuslR 1988, 57 = EZAR 203 Nr. 4), geht der Senat davon aus, daß der Beigeladene im Falle einer Rückkehr nach Sri Lanka versuchen würde, sich wieder in seinem bisherigen Heimatort Jaffna in der Nordostprovinz im Distrikt Jaffna anzusiedeln.

  • VGH Hessen, 02.09.1988 - 10 UE 2518/85

    Zur Frage der Verfolgung bei militärischen Interventionen eines Drittstaates -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Was die seither eingetretene Entwicklung und die durch den Einsatz der "Indian Peace Keeping Force" (IPKF) entstandene faktische Teilung Sri Lankas in einen von der Regierung in Colombo beherrschten und verwalteten Landesteil im Süden und im Zentrum der Insel und einen von der IPKF besetzten und verwalteten Nordteil anlangt, hat die im Berufungsverfahren 10 UE 2518/85 durchgeführte Beweisaufnahme im wesentlichen folgendes ergeben:.

    Nach der Niederlage der SLFP-Kandidatin Bandaranaike bei den Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember 1988 (vgl. FAZ vom 22. Dezember 1988; Dok. SL 1 Nr. 160) sieht der Senat seine schon im Urteil vom 2. September 1988 - 10 UE 2518/85 - getroffene Prognose bestätigt.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Eine Verfolgung ist politisch im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt; insoweit kommt es entscheidend auf die Motive für die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen an (BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674; BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5).

    Denn es ist anerkannt, daß ein Mehrvölkerstaat in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsbestandes bedacht sein und dieses Ziel auch durchsetzen darf, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise im asylrechtlichen Sinne politisch zu verfolgen (BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 - 200 f. - = EZAR 201 Nr. 5, und vom 16. Juli 1986 - 9 C 155.86 -, InfAuslR 1986, 294 - 297 -).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Die Gefahr einer derartigen Verfolgung ist gegeben, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß es ihm nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren; die hierbei erforderliche Prognose muß auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abgestellt und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein (BVerwG, EZAR 200 Nr. 3 = DVBl. 1981, 1096).

    Da die Verfolgungsprognose auf absehbare Zeit ausgerichtet werden muß (BVerwG, Beschluß vom 31. März 1981 - 9 C 286.80 -, EZAR 200 Nr. 3), ist auch die wahrscheinliche weitere Entwicklung in Sri Lanka in die Überlegungen einzubeziehen.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Asylrecht als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; BVerwG, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).

    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann bei einer Änderung der politischen Verhältnisse im Verfolgerstaat eine Rückkehr dorthin nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1; vgl. auch BVerwG, EZAR 200 Nr. 7 = Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 37).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Aus diesen tatsächlichen Gegebenheiten zieht der Senat den Schluß, daß die IPKF im Norden Sri Lankas eine selbständige Herrschaftsstruktur im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Libanon-Problematik (vgl. insbesondere Urteil vom 03.12.1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760 = EZAR 202 Nr. 6) errichtet hat und eine eigene staatsähnliche hoheitliche Gewalt ausübt, so daß etwa von ihr ausgehende, politisch motivierte Verfolgungshandlungen unmittelbare quasi-staatliche Verfolgung durch Indien und nicht - bei Duldung oder tatenloser Hinnahme - mittelbar staatliche Verfolgung durch Sri Lanka darstellen würden.
  • BVerwG, 16.07.1986 - 9 C 155.86

    Asylbegründende Motivation von staatlichen Maßnahmen in einem separatistischen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Denn es ist anerkannt, daß ein Mehrvölkerstaat in besonderem Maße auf die Sicherung seiner staatlichen Einheit und seines Gebietsbestandes bedacht sein und dieses Ziel auch durchsetzen darf, ohne die hiervon Betroffenen notwendigerweise im asylrechtlichen Sinne politisch zu verfolgen (BVerwG, Urteile vom 17. Mai 1983 - 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 - 200 f. - = EZAR 201 Nr. 5, und vom 16. Juli 1986 - 9 C 155.86 -, InfAuslR 1986, 294 - 297 -).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Eine Verfolgung ist politisch im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt; insoweit kommt es entscheidend auf die Motive für die staatlichen Verfolgungsmaßnahmen an (BVerwGE 67, 184 = NVwZ 1983, 674; BVerwGE 67, 195 = EZAR 201 Nr. 5).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Zum anderen ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung deswegen zugrunde zu legen, weil dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, obgleich es über Asylanträge durch nicht weisungsgebundene Mitarbeiter entscheidet (§ 4 Abs. 3 AsylVfG), weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum noch eine sog. Einschätzungsprärogative eingeräumt ist (BVerwGE 26, 65; 39, 197; 57, 130; BVerwG EZAR 610 Nr. 15), so daß die vom Bundesamt getroffene Entscheidung ohnehin der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus VGH Hessen, 24.02.1989 - 10 UE 2013/85
    Zum anderen ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung deswegen zugrunde zu legen, weil dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, obgleich es über Asylanträge durch nicht weisungsgebundene Mitarbeiter entscheidet (§ 4 Abs. 3 AsylVfG), weder Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum noch eine sog. Einschätzungsprärogative eingeräumt ist (BVerwGE 26, 65; 39, 197; 57, 130; BVerwG EZAR 610 Nr. 15), so daß die vom Bundesamt getroffene Entscheidung ohnehin der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.
  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 10 UE 2250/86

    Zur Frage der Gruppenverfolgung der Tamilen aus Sri Lanka - Überprüfbarkeit des

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer Anfechtungsklage (Beanstandungsklage) des Bundesbeauftragten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 -- 10 UE 2013/85 --, S. 17/18 des Urteilsumdrucks).

    Selbst wenn jedoch davon auszugehen wäre, daß das landesweite Pogrom schon im Zeitpunkt der Ausreise des Beigeladenen unmittelbar zu erwarten war, stellte es gleichwohl aufgrund der dem Gericht bekannten weiteren Geschehensabläufe in Sri Lanka keine asylrechtlich relevante Gruppenverfolgung dar (vgl. insoweit schon Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 -- 10 UE 2013/85 --).

    Nachdem diese vergeblich und unter sowohl eigenen Opfern wie weiteren Verlusten der Zivilbevölkerung und der Aufständischen eine Befriedung zu erreichen suchte (vgl. insoweit Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 -- 10 UE 2013/85 --), begann sie sich seit Ende 1989 zurückzuziehen.

  • VGH Hessen, 17.05.1991 - 10 UE 2791/86

    Zur fehlenden asylerheblichen Gruppenverfolgung von Tamilen im Norden Sri Lankas

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer Anfechtungsklage (Beanstandungsklage) des Bundesbeauftragten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 --, S. 17/18 des Urteilsumdrucks).

    Nachdem diese vergeblich und unter eigenen Opfern wie weiteren Verlusten bei der Zivilbevölkerung und den Aufständischen eine Befriedung zu erreichen suchte (vgl. insoweit Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 --), begann sie sich seit Ende 1989 zurückzuziehen.

  • VGH Hessen, 08.01.1992 - 10 UE 3196/86

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - mehrmonatiger Aufenthalt in einem Drittland -

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer Anfechtungsklage (Beanstandungsklage) des Bundesbeauftragten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 -, S. 17/18 des Urteilsumdrucks).

    Nachdem diese vergeblich und unter sowohl eigenen Opfern wie weiteren Verlusten der Zivilbevölkerung und der Aufständischen eine Befriedung zu erreichen suchte (vgl. insoweit Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 -), begann sie sich seit Ende 1989 zurückzuziehen.

  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 10 UE 2044/86

    Sri Lanka - zur Gruppenverfolgung von Tamilen; Streitgegenstand bei Altverfahren

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer Anfechtungsklage (Beanstandungsklage) des Bundesbeauftragten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 -- 10 UE 2013/85 --, S. 17/18 des Urteilsumdrucks).

    Nachdem diese vergeblich und unter sowohl eigenen Opfern wie weiteren Verlusten der Zivilbevölkerung und der Aufständischen eine Befriedung zu erreichen suchte (vgl. insoweit Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 -- 10 UE 2013/85 --), begann sie sich seit Ende 1989 zurückzuziehen.

  • VGH Hessen, 06.12.1991 - 10 UE 2547/85

    Kein politisches Asyl für einen 1984 aus dem Norden Sri Lankas ausgereisten

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer Anfechtungsklage (Beanstandungsklage) des Bundesbeauftragten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 -, S. 17/18 des Urteilsumdrucks).

    Nachdem diese vergeblich und unter sowohl eigenen Opfern wie weiteren Verlusten der Zivilbevölkerung und der Aufständischen eine Befriedung zu erreichen suchte (vgl. insoweit Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 -), begann sie sich seit Ende 1989 zurückzuziehen.

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2997/86

    Asylrecht für syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei - Zwangsbeschneidung

    Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist aber nicht begründet, denn das Verwaltungsgericht hat die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten jedenfalls nach der auch insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (BVerwG, 17.10.1989 -- 9 C 58.88 --; Hess. VGH, 24.03.1988 -- 10 UE 2520/85 --, 02.09.1988 -- 10 UE 2518/85 -- u. 24.02.1989 -- 10 UE 2013/85 --) im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86

    Asylbegehren christlicher Türken syrisch-orthodoxen Glaubens - Situation von

    Die Berufung des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ist aber nicht begründet, denn das Verwaltungsgericht hat die sog. Beanstandungsklage des Bundesbeauftragten jedenfalls nach der auch insoweit maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz (BVerwG 17.10.1989 -- 9 C 58.88 --, EZAR 631 Nr. 10; Hess. VGH, 24.03.1988 -- 10 UE 2520/85 --, 02.09.1988 -- 10 UE 2518/85 -- u. 24.02.1989 -- 10 UE 2013/85 --) im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 10 UE 1804/86

    FLUCHTALTERNATIVE; NACHFLUCHTGRUND; SRI LANKA; TAMILE; VERFOLGUNGSINTENSITÄT

    Aufgrund eines zwischen der indischen und der srilankischen Regierung am 29. Juli 1987 abgeschlossenen Vertrages marschierten im Sommer 1987 indische Truppen in Sri Lanka ein, die im weiteren Verlauf im Norden die effektive Gebietsgewalt übernahmen und vergeblich eine Befriedung zu erreichen suchten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.07.1992 - 10 UE 1508/86

    Zur Situation der Tamilen auf Sri-Lanka - Anwendung des AuslG 1990 § 51 Abs 1 von

    Aufgrund eines zwischen der indischen und der srilankischen Regierung am 29. Juli 1987 abgeschlossenen Vertrages marschierten im Sommer 1987 indische Truppen in Sri Lanka ein, die im weiteren Verlauf im Norden die effektive Gebietsgewalt übernahmen und vergeblich eine Befriedung zu erreichen suchten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.07.1992 - 10 UE 2169/86

    Situation der Tamilen in Sri Lanka im Jaffna-Distrikt und im Mannar-Distrikt

    Aufgrund eines zwischen der indischen und der srilankischen Regierung am 29. Juli 1987 abgeschlossenen Vertrages marschierten im Sommer 1987 indische Truppen in Sri Lanka ein, die im weiteren Verlauf im Norden die effektive Gebietsgewalt übernahmen und vergeblich eine Befriedung zu erreichen suchten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 1989 - 10 UE 2013/85 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.07.1992 - 10 UE 2305/86

    Asylrecht: Einzelfall eines Tamilen aus Sri Lanka

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